Konferenz über Laizismus
(HAD) Am ersten Wochenende im Dezember (2. und 3.12.) 2011 veranstaltet die „Humanistische Akademie Berlin“ eine Konferenz zum Thema „Laizismus und Gleichbehandlung? Politischer Humanismus im Streit der Richtungen in der Staat-Kirche-Trennung“. Wie aktuell das Thema ist, hat am letzten Montag die Tagung in der Friedrich-Ebert-Stiftung gezeigt, wozu es einige Kommentare v.a. in kirchlichen Medien gab z.B. im pro-medienmagazin, bei idea.de und domradio.de , aber auch einen sehr kritischen Bericht auf hpd und dort auch ein politisches Interview mit Rolf Schwanitz.
Die Tagung teilt sich in zwei Zugänge zum Thema. Während es am zweiten Tag mit den Referenten (Michael Bauer, Dr. Andreas Fincke, Dr. Horst Groschopp, Rudolf Ladwig, Werner Schultz und Prof. Dr. Frieder Otto Wolf) um Klarstellungen hinsichtlich des Begriffs „Laizismus“ und um politische Haltungen der Verbände geht, behandelt der erste Tag grundsätzliche politische und religionsrechtliche Fragen.
Ingrid Matthäus-Maier (St. Augustin), Juristin und Politikerin (von 1988 bis 1999 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion), Beiratsmitglied der Giordano Bruno-Stiftung (gbs), spricht zum Thema „Laizismus in Deutschland? Eine juristische und politische Betrachtung“.
Matthäus-Maier war Verwaltungsrichterin, kam politisch von den Jungdemokraten in die FDP und von dort 1982 in die SPD. Von 1995 bis 1999 war sie Mitglied im SPD-Bundesvorstand und von 1999 bis 2008 Mitglied im Vorstand der „Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)“. Derzeit ist sie Mitglied in der Gruppe „Laizisten in der SPD“.
Bereits 1974 legte Matthäus-Maier ein liberales Thesenpapier zur Trennung von Kirche und Staat vor. In der „Neuen Züricher Zeitung“ von 3. Juli 2010 ist über sie dazu zu lesen, dass sie heute ernüchtert feststelle, „dass von den damaligen Forderungen keine einzige verwirklicht ist. Noch immer sind die Kirchen Körperschaften öffentlichen Rechts. Noch immer dürfen sie Steuern erheben und – obwohl davon in der Verfassung kein Wort steht – deren Einziehung dem Staat überantworten. Noch immer sind es nicht Gesetze, sondern Konkordate, die die Beziehung zwischen Kirche und Staat regeln. Noch immer hängen in vielen Schulen und Gerichten Kruzifixe oder Kreuze. Noch immer geniessen die Kirchen enorme steuerliche Privilegien, und noch immer ist das aus der Weimarer Verfassung stammende Gebot, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, nicht verwirklicht.“
Nach ihr spricht Prof. Dr. Christoph Möllers von der Humboldt-Universität zu Berlin. Er hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie. Möllers spricht zum Thema „Ist Laizismus nach dem Grundgesetz und der Religionsverfassung in Deutschland möglich?“
Auf dem „Deutschen Juristentag“ im September 2010, HAD berichtete darüber,
war Möllers einer der wenigen Redner, die das Thema Staat-Kirche problematisierten. Auf „Humanismus aktuell“ ist im Bericht von Thomas Heinrichs nachzulesen, dass Christoph Möllers zunächst klarstellte, „dass das durch Art. 3 und 4 GG und die Übernahme der Artikel der Weimarer Reichsverfassung geprägte Verhältnis der Kirche zum Staat unter demokratischen Gesichtspunkten problematisch sei. Insbesondere die Kirchenstaatsverträge entbehrten einer demokratischen Legitimation und seien nicht besser als Verträge des Staates mit Energieversorgungsunternehmen. Auch müssten diese Verträge selbstverständlich kündbar sein. Auch würden Religionen mit Körperschaftsstatus vielfach zu unrecht privilegiert, das betreffe sowohl das Arbeitsrecht wie z. B. auch die Vertretung in Rundfunkräten.
Die nunmehr in der BRD entstandene Pluralität der Religionen hielt Möllers zurecht für den gesellschaftlichen Normalfall und verwies darauf, dass die nach dem 2. Weltkrieg bestehende Dominanz der christlichen Kirchen auch auf Eingriffen des Nationalsozialismus in die deutsche Gesellschaft beruhe. Auch sei die Vorstellung einer christlich-abendländischen Kultur verfassungsrechtlich Unsinn.“
Das Konferenzprogramm findet sich hier.
Die Tagung der HAB wird gefördert durch das „Staatssekretariat für Kulturelle Angelegenheiten Berlin“ und die „Bundeszentrale für politische Bildung“.
Horst Groschopp


